Fördermöglichkeiten
Möglichkeiten der finanziellen Förderung für unsere Kurse finden Sie unter IWiN
Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen.
Weiterbildungs- und Antragsberatungstellen dafür sind die regionalen Anlaufstellen. Sie sind auf der o.g. Homepage hinterlegt. Bitte beachten Sie, dass jeder Einzelfall eine Prüfung erfordert.
Bildungsprämie für Weiterbildungen
seit Dezember 2008 bietet das Bundesministerium für Bildung und Fortbildung eine Bildungsprämie für den Besuch eines Kurses, Lehrgangs oder Seminars zur beruflichen Weiterbildung an. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Mit dem Bildungsgutschein werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten - aber maximal 500 Euro übernommen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Erwerbstätige (Angestellte oder Selbständige) mit einem Jahreseinkommen bis zu 26.500 € und bei gemeinsam Veranlagten bis zu 51.200 €, Beschäftigte im Mutterschutzurlaub oder Elternzeit sowie Berufsrückkehrer/innen.
Was wird gefördert?
Mit der Bildungsprämie werden Weiterbildungen, die für die Ausübung der derzeitigen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse vermitteln oder Fachkompetenzen erweitern, gefördert. Das Spektrum reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen.
Weitere Infos erteilen die ortsnahen Beratungsstellen, diese können unter der kostenlosen Hotline 0800 2623000 erfragt werden.
Worauf ist zu achten?
Falls eine Förderung bewilligt wird, muss der Bildungsgutschein zusammen mit der Anmeldung zur Weiterbildung beim Weiterbildungsträger eingereicht werden. Das nachträgliche Einreichen eines Bildungsgutscheines ist nicht möglich..
Weitere Infos unter: www.bildungspraemie.info
Quelle: Apothekenpraxis Spektrum
