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31.08.2010

Mehr Praxiserfolg, zufriedener arbeiten in der Komplementärmedizin

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Newsletter Ärzte Juli 2010     

Newsletter Apotheker/PTAs Juli 2010 

Apothekerweiterbildung

Seminare in Kooperation mit Ebert + Jacobi Holdermann GmbH & Co.KG  

12 Stunden Naturheilverfahren in Baden-Baden, 16 Stunden in Hamburg und 36 Stunden auf Kos

nähere Informationen folgen in Kürze

Weiterbildungsordnung

Weiterbildungsordnung (LÄK)

Auszug aus der Weiterbildungsordg. der Ärztekammer NS-Homöopathie  

Auszug aus der Weiterbildungsordg. der Ärztekammer NS-Naturheilverfahren 

 

 Weiterbildungsordnung (LÄK)

 

Neue Weiterbildungsordung bei der Ärztekammer Niedersachsen unter: www.aekn.de

  • ArztSpezial
  • Weiterbildungsfragen
  • Weiterbildungsordnung

 

 Auszug aus der Weiterbildungsordg. der Ärztekammer NS - Homöopathie

vom 27.11.2004, in Kraft getreten am 01. Mai 2005

Homöopathie –Zusatzbezeichnung

Definition:
Die Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Homöopathie umfasst die konservative Behandlung mit homöopathischen Arzneimitteln, die aufgrund individueller Krankheitszeichen als Einzelmittel nach dem Ähn-lichkeitsprinzip angewendet werden.

Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Homöopathie nach Ableistung der vorge-schriebenen Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung.

Weiterbildungszeit:

  • 6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsermächtigten gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 oder auch ersetzbar durch 100 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision
  • 160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 5 Abs. 9 in Homöopathie

Weiterbildungsinhalt: Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in: 

  • Therapieansatz der Homöopathie
  • Herstellung, Prüfung und Wirkung homöopathischer Arzneimittel
  • homöopathischer Lehre der akuten und chronischen Krankheiten und ihrer spezifischen homöopathischen Behandlung
  • individueller Arzneimittelwahl nach dem Ähnlichkeitsprinzip
  • strukturierter homöopathischer Erstanamnese und Folgeanamnesen
  • Indikationsstellung, Durchführung und den Grenzen homöopathischer Behandlung
  • Fallanalyse akuter und chronischer homöopathischer Behandlungsfälle mit wahlanzeigenden Symptomen, Repertorisation und Differentialdiagnose unter Zuhilfenahme verschiedener Repertorien und Arzneimittellehren
  • Verlaufsanalyse akuter und chronischer Krankheitsfälle einschließlich Bewertung
  • Reaktion und Begründung für einen Wechsel des Mittels oder der Potenz
  • Dosierungslehre: Potenzwahl, Potenzhöhe, Repetition in Abhängigkeit vom Fallverlauf

 

 Auszug aus der Weiterbildungsordg. der Ärztekammer NS - Naturheilverfahren

vom 27.11.2004, in Kraft getreten am 01. Mai 2005

Naturheilverfahren – Zusatzbezeichnung

Definition:
Die Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren umfasst die Anregung der individuellen körpereigenen Ordnungs- und Heilkräfte durch Anwendung nebenwirkungsarmer oder -freier natürlicher Mittel.

Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Naturheilverfahren nach Ableistung der vor-geschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung.

Weiterbildungszeit:

  • 3 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2
    oder auch ersetzbar durch:
  • 80 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision
  • 160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 5 Abs. 9 in Naturheilverfahren

Weiterbildungsinhalt: Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in:

  • Balneo-, klimatherapeutischen und verwandten Maßnahmen
  • Bewegungs-, atem- und entspannungstherapeutischen Maßnahmen
  • Massagebehandlung und reflexzonentherapeutischen Maßnahmen einschließlich manueller Diagnostik
  • Grundlagen der Ernährungsmedizin und Fastentherapie
  • Phytotherapie und Anwendung weiterer Medikamente aus Naturstoffen
  • Ordnungstherapie und Grundlagen der Chronobiologie
  • physikalischen Maßnahmen einschließlich Elektro- und Ultraschalltherapie
  • ausleitenden und umstimmenden Verfahren
  • Heilungshindernissen und Grundlagen der Neuraltherapie